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Montag, 23. August 2010
Vorsicht und RücksichtParkordnung soll Qualität des Hofwiesenparks und Freude für alle Besucher sichern er Hofwiesenpark der Otto-Dix-Stadt Gera erweist sich seit seiner Wiedereröffnung 2008 zu allen Jahreszeiten als Besuchermagnet. Das umso mehr bei diesem herrlichen Sommerwetter. Geraer und Gäste der Stadt genießen ihre Freizeit in der grünen Oase am Ufer der Weißen Elster, unter Sonnenschirmen am Karibiko, beim Beach-Volleyball auf der Wiese, und die Jüngsten wissen das Spieloval zu schätzen. Damit der Park in seiner Qualität für alle erhalten und damit das Vergnügen für jeden seiner Besucher ungetrübt bleibt, regelt die Parkordnung, was erlaubt und was untersagt ist. „Viele Besucher sind sich der Rechte und Verbote wahrscheinlich gar nicht bewusst“, räumt Gisela Pflume ein. Die Geschäftsführerin der Gera Kultur GmbH als Betreiber des Parks weist jedoch darauf hin, dass die Parkordnung auf Schildern an jedem Eingang des Hofwiesenparks wie des Küchengartens nachzulesen ist. Betrieben werden diese Parkanlagen auf der Basis der Grünanlagensatzung der Stadt Gera mit allen darin getroffenen Aussagen und Nutzungseinschränkungen. Danach dient der Hofwiesenpark „unter dem hohen Anspruch der Wahrung der Qualität … der Ruhe und Erholung, dem Spiel und Sport sowie der Veranstaltungstätigkeit an dafür vorgesehenen Standorten“. Gänzlich verboten ist daher das Befahren mit oder Abstellen von Kraftfahrzeugen im Park. Ausgenommen davon sind die Transport-Fahrzeuge der Lebenshilfe und das Befahren zum Be- und Entladen bei Veranstaltungen. Radfahren als sportliche Aktivität ist laut Satzung und Parkordnung ausschließlich auf den asphaltierten Wegen erlaubt, also auf dem Weg am östlichen Elsterufer, Stadionallee, dem Weg vom Orangerieplatz zum Stadion und der Verbindung zwischen Neuer Straße und Stadionallee. Gleiches gilt für das Mitführen von Hunden, die im Park generell an der Leine zu führen sind. Die zahlreichen Sandwege im Park sowie die Rasenflächen sind einzig und allein den Fußgängern vorbehalten. Blumenrabatten und Anpflanzungen sind tabu. „Wir weisen Radfahrer und Hundehalter darauf hin, diese Auflagen zu beachten und bitten alle Parkbesucher, ob zu Fuß, auf dem Rad oder mit Hund, um gegenseitige Rücksichtnahme“, appelliert Gisela Pflume an die Geraer. Jeder darf im Park zur Erholung verweilen, aber dauerhaft Alkohol trinken, laut Musik spielen, offene Feuerstellen anlegen oder Zelte aufschlagen ist verboten. Sich zum Grillen zu treffen, ist im Hofwiesenpark grundsätzlich nicht untersagt. Allerdings muss dies – bei Hinterlegen der Kontaktadresse - im Vorfeld bei der Gera Kultur GmbH angemeldet werden. Diese erteilt in der Regel - unter Beachtung der aktuellen Waldbrandwarnstufe - eine Genehmigung. Dass der Grill beaufsichtigt werden muss, sicher steht, die Grillkohle entsorgt und der Platz sauber verlassen wird, versteht sich dabei von selbst. „Wir freuen uns, wenn sich Bürger auf der Wiese erholen und wohlfühlen. Aber wir bitten auch, Papier, leere Flaschen und sonstige Abfälle wieder mitzunehmen“, fordert die Geschäftsführerin. „Die nächsten Besucher wollen sich ebenso am Park erfreuen.“ Dem dienen auch die regelmäßigen Rundgänge der Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnungsangelegenheiten der Stadt. Sie prüfen das Einhalten der Parkordnung und leiten im Falle eines Verstoßes ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Verwarngeld ein. Kommt es zu Schadensfällen oder wiederholten und groben Verstößen, drohen weitere Verfahren bis hin zu Strafanzeige und Platzverweis. <- Zurück zu: Aktuelles |











